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Amtsgericht Köln, 202 C 102/09

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 202
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
202 C 102/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0629.202C102.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, dem Antrag auf Anbringung eines fachgerechten zweiten Rettungsweges für die Wohnungseinheit Nr. X des Gebäudes Riehler Straße … , 50668 Köln durch die Wohnungseigentümergemeinschaft Riehler Straße … in 50668 Köln zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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