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Amtsgericht Köln, 142 C 90/09

Datum:
12.04.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 90/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0412.142C90.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 878,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2008 sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 120,67 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 % mit Ausnahme der durch die Anrufung des AG Bayreuth entstandenen Kosten, diese trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

 
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