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Amtsgericht Köln, 137 C 546/09

Datum:
18.03.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 546/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0318.137C546.09.00
 
Leitsätze:

Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 750,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor

der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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