Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 137 C 436/09

Datum:
28.01.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 436/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0128.137C436.09.00
 
Leitsätze:

Beim Verbrauchsgüterkauf bedarf es auf Grund mit Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie konform gehender Auslegung entgegen dem Wortlaut von § 323 Abs. 1 BGB vor Rücktritt des Käufers wegen vertragswidriger Lieferung nicht des Verlangens nach Nacherfüllung.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von € 600,00 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Polstermöbels Modell Iruda, Ecksofa 2-sitzig, Lehne links Ottomane rechts, Rücken echt, inkl. Rücken und Zierkissen, Bezug Vorzugsstoff in Nubuk Braun / Beige.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger einen Betrag von € 120,67 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 920,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.

Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank