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Amtsgericht Köln, 128 C 145/10

Datum:
04.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 128
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
128 C 145/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:1104.128C145.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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