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Amtsgericht Köln, 127 C 371/09

Datum:
30.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 127
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
127 C 371/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0630.127C371.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger  522,64 Euro nebst Zinsen

       von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.7.2009 sowie weitere

       83,54  Euro RVG-Kosten nebst Zinsen wie vor seit dem 18.7.2009 zu zahlen.

       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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