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Amtsgericht Köln, 111 C 578/09

Datum:
21.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 111
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 578/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2010:0721.111C578.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 438,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.08.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 €  zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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