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Amtsgericht Köln, VR 10605

Datum:
28.01.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Vereinsregisterabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VR 10605
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0128.VR10605.00
 
Leitsätze:

Mitteilungen über im Vereins-/ Handelsregister eingetragene Tatsachen erfolgen durch Übersendung eines einfachen Registerauszugs. Die Kosten für diesen Registerauszug sind vom Antragssteller zu tragen.

 
Tenor:

wird die mit Schreiben vom 12.01.2009 erhobenen Erinnerung gegen den Kostenansatz (Gebühr gemäß § 73, 89 KostO für die Erteilung eines beglaubigten Vereinsregisterauszugs) zurückgewiesen, soweit ein über 10,00 EUR hinausgehender Betrag angesetzt worden ist.

 
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