Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 313 F 49/08

Datum:
26.05.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 313
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
313 F 49/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0526.313F49.08.00
 
Tenor:

Der Antragsteller hat das Recht, seinen Sohn K.T., geboren am X.X.2006, einmal im Monat nachmittags in Gegenwart des Pflegevaters zu sehen. Der Umgang soll wie bisher durch den Pflegekinderdienst begleitet werden. Wird ein Umgangstermin seitens der Pflegefamilie oder des Pflegekinderdienstes abgesagt, so entfällt dieser nicht gänzlich, sondern es wird ein Ersatztermin und ggf. auch ein Ersatzort angeboten.

Der weitergehende Umgangsantrag wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; dies gilt auch für die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank