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Amtsgericht Köln, 312 F 238/08

Datum:
18.11.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 312
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
312 F 238/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:1118.312F238.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Verfahren mit der Rücknahme des Antrags durch die Antragsteller beendet ist.

Die gerichtlichen Auslagen haben die Antragsteller zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligen haben die Antragsteller zu erstatten.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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