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Amtsgericht Köln, 288 M 279/09

Datum:
25.02.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 288
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
288 M 279/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0225.288M279.09.00
 
Schlagworte:
Räumungsschutz Suizidalität ODER Suizidgefahr ODER Selbsttötung
Normen:
ZPO § 765a
Leitsätze:

Die Schuldnerin hat keinen Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität, wenn sie auf Grund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage ist, notwendige Handlungen vorzunehmen, sich jedoch bereits in psychiatrischer Behandlung befindet und bereits eine Betreuung mit umfassendem Aufgabengebiet angeordnet ist.

 
Tenor:

... wird der Antrag der Schuldnerin vom 12.02.09 auf Gewährung von Räumungsschutz gem.

§ 765a ZPO und Bewilligung von Prozesskostenhilfe kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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