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Amtsgericht Köln, 266 C 36/08

Datum:
14.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 266
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
266 C 36/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:1014.266C36.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte zu 2) und Widerklägerin 186,11 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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