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Amtsgericht Köln, 146 C 79/07

Datum:
05.05.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 146
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
146 C 79/07
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0505.146C79.07.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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