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Amtsgericht Köln, 142 C 406/08

Datum:
29.06.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 406/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0629.142C406.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

 
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