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Amtsgericht Köln, 139 C 473/08

Datum:
02.02.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 139
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
139 C 473/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0202.139C473.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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