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Amtsgericht Köln, 134 C 96/09

Datum:
02.07.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 134
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
134 C 96/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0702.134C96.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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