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Amtsgericht Köln, 134 C 165/09

Datum:
17.11.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 134
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
134 C 165/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:1117.134C165.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.331,80 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.08

sowie weitere 186,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 04.06.09 zu zahlen; im Übrigen wird die

Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 38 %, die Beklagte

62 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen eine

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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