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Amtsgericht Köln, 133 C 191/09

Datum:
04.08.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 133
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
133 C 191/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0804.133C191.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollsreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leiset.

 
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