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Amtsgericht Köln, 127 C 355/08

Datum:
26.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 127
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
127 C 355/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:1026.127C355.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird im Wege des Anerkenntnisurteils verurteilt,

an die Klägerin 393,05 € zu zahlen.

Desweiteren wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere

202,14 € nebst 5 % Punkt Zinsen über dem Basiszinssatz auf

595,19 € ab dem 17.09.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13/17,

die Beklagte zu 4/17.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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