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Amtsgericht Köln, 123 C 179/09

Datum:
29.07.2009
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 123
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
123 C 179/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2009:0729.123C179.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

 
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