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Über das Vermögen
des K. W., G. Str. 35, Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 26.11.2008, um 08:10 Uhr das Insolvenz-verfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.03.2008 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt I-S C. Köln
Telefon: 0221/000, Fax: +4900000000.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
22.01.2009
unter Beachtung des § 174 Ins° beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
2die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 Ins0).
3Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
4Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
5Donnerstag, 12.02.2009, 10:40 Uhr,
6im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.
7Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
8· die Person des Insolvenzverwalters,
9· die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 Ins0),
10· gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
11Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
12Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigentersammlung § 66 Abs. 3 Ins0),
13Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
14Wertpapieren und Kostbarkeiten 149 Ins0),
15- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 ins0),
16besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 Ires0); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
17Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
18- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 Ins0),
19- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 lnsO)
20· und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
21Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 Ins0).
22Ein Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung liegt nicht vor.
23Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 Ins0 zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 Ins0).
24Köln, 26.11.2008 Amtsgericht
25Richter am Amtsgericht