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Amtsgericht Köln, 313 F 283/99

Datum:
12.12.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 313
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
313 F 283/99
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:1212.313F283.99.00
 
Tenor:

Das Umgangsrecht des Antragsgegners mit dem gemeinsamen Sohn A. der Beteiligten, geboren am 00.00.0000, wird bis zum 31.12. 2011 ausgeschlossen.

Weitere Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird in Abänderung des früheren Beschlusses wegen Umfangs und Schwierigkeit auf 5000 EUR festgesetzt; bezüglich des Zwangsgeldverfahrens verbleibt es bei dem Wert von 3000 EUR.

 
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