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Amtsgericht Köln, 301 F 14/08

Datum:
11.12.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 301
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
301 F 14/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:1211.301F14.08.00
 
Tenor:

Die der Antragsgegnerin bewilligte Prozesskostenhilfe wird auf die Folgesache Ehegattenunterhalt wegen eines Unterhaltes von monatlich 300,00 Euro erstreckt. Im übrigen wird der Prozesskostenhilfe-Antrag der Antragsgegnerin für die Folgesache Unterhalt zurückgewiesen.

Der Antrag des Antragstellers, die Prozesskostenhilfe auf die Folgesache Ehegattenunterhalt zu erstrecken, wird zurückgewiesen.

 
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