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Versäumnisurteil
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
1. die Wohnung O.-Str.00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem Zimmer,
Küche, Diele, bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm , zu räumen.
2. an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus
jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus jeweils weiteren 435,00 €
seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und 06.11.07 zu zahlen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 6.789,20 Euro festgesetzt.