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Amtsgericht Köln, 146 C 214/06

Datum:
29.01.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 146
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
146 C 214/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:0129.146C214.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen

Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in

gleicherHöhe leistet.

 
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