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Amtsgericht Köln, 144 C 212/07

Datum:
09.01.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 144
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
144 C 212/07
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:0109.144C212.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.900,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 609,66 € seit dem 15.10.2007 und aus 1.291,00 € seit dem 25.01.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 92 % und die Klägerin zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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