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Amtsgericht Köln, 143 C 163/08

Datum:
05.11.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 143
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
143 C 163/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:1105.143C163.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-

wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet..

 
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