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Amtsgericht Köln, 137 C 633/06

Datum:
07.01.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 633/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:0107.137C633.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom

26. 7. 2007 verurteilt, den Kläger von einer Verbindlichkeit gegenüber Rechtsanwalt N. I. in Höhe von € 1.026,60 freizustellen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

Die Kosten seiner Säumnis im Termin vom 26. 7. 2007 trägt der Kläger.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung aus ihm abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.500,00.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 60,00.

 
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