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Amtsgericht Köln, 137 C 317/08

Datum:
15.12.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 317/08
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:1215.137C317.08.00
 
Leitsätze:

Beantragt eine als e. V organisierte Interessengemeinschaft die behördlichen Genehmigungen, die für die Durchführung eines Stadtfestes mit verkaufsoffenem Sonntag erforderlich sind, verletzt er damit nicht ohne Weiteres schuldhaft Rechte von Urhebern, wenn während des Festes ein Dritter auf einer von der Stadt ihm kostenlos überlassenen Fläche die öffentliche Wiedergabe von Musik veranlasst.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 450,00 abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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