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Amtsgericht Köln, 129 C 250/07

Datum:
17.07.2008
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 129
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
129 C 250/07
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2008:0717.129C250.07.01
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1.) zu 67 % und die Klägerin zu 1.) zu 33%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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