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Amtsgericht Köln, 91 K 98/01

Datum:
03.07.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 91
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
91 K 98/01
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:0703.91K98.01.00
 
Tenor:

In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung

des Grundstücks XXX

blieb im Versteigerungstermin am 04. Mai 2007 Meistbietende

Frau C. L.-O.

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von ... unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

Es bleiben die folgenden im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen:

Abt. II Nr. 1 Dienstbarkeit

Ersatzwert gemäß §§ 50, 51 ZVG …

Abt. II Nr. 2 Reallast

Ersatzwert gemäß §§ 50, 51 ZVG …

Abt. II Nr. 3 Dienstbarkeit

Ersatzwert gemäß §§ 50, 51 ZVG …

Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit

4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

 
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