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Amtsgericht Köln, 222 C 399/06

Datum:
30.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 222
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
222 C 399/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:0830.222C399.06.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag von 172,96 € für den Zeitraum vom 30.05.2006 bis zum 06.09.2006 zu zah-len.

2.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 172,96 € in der Hauptsache erledigt ist.

3.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird wechselseitig nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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