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Amtsgericht Köln, 203 C 175/07

Datum:
01.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 203
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
203 C 175/07
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:0801.203C175.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 763,17 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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