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Amtsgericht Köln, 201 C 468/06

Datum:
20.02.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 201
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
201 C 468/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:0220.201C468.06.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.050,00 € nebst Zinsen in Höhe von 1 % vom 01.11.2004 – 30.06.2006 aus 2.400,00 € und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz ab 01.07.2006 von 2.050,00 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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