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Amtsgericht Köln, 134 C 314/07

Datum:
02.10.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 314
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
134 C 314/07
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:1002.134C314.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 869,00 € sowie weitere 97,07 € zu zahlen, jeweils zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 73 %, die Beklagte 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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