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Amtsgericht Köln, 133 C 640/05

Datum:
28.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 133
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
133 C 640/05
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:0828.133C640.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.070,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Februar 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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