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Amtsgericht Köln, 120 C 163/07

Datum:
29.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 120
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
120 C 163/07
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2007:0529.120C163.07.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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