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Amtsgericht Köln, 262 C 156/06

Datum:
10.11.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 262
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
262 C 156/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:1110.262C156.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.790,-- € zzgl. Zinsen i.H. von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.2.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 44 %, die Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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