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Amtsgericht Köln, 223 C 8/06

Datum:
20.06.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
223 C 8/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:0620.223C8.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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