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Amtsgericht Köln, 208 C 556/05

Datum:
19.05.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 208
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
208 C 556/05
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:0519.208C556.05.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 823,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2006 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Seite vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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