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Amtsgericht Köln, 201 C 194/06

Datum:
06.10.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 201
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
201 C 194/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:1006.201C194.06.00
 
Tenor:

1              Unter Abweisung der Klage wird die Klägerin auf die Widerklage verurteilt, einer Erhöhung der von ihr für die Wohnung im 4. Ober-geschoss des Hauses E. 9 In 50968 Köln zu zahlen-

den Grundmiete auf 410,34 € ab dem 01.06.2006 zuzustimmen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.       Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % dos Jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte In entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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