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Amtsgericht Köln, 135 C 157/06

Datum:
05.07.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 135
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
135 C 157/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:0705.135C157.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 2.6.2005 freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von 23,39 € Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2006 freizustel-len.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
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