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Amtsgericht Köln, 133 C 56/05

Datum:
14.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 133
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
133 C 56/05
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:0314.133C56.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 465,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. September 2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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