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Amtsgericht Köln, 112 C 372/06

Datum:
17.11.2006
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 112
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
112 C 372/06
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2006:1117.112C372.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zur Vollstreckung kommenden Betrags abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor in entsprechender Weise Sicherheit erbringt.

 
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