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Amtsgericht Köln, 264 C 357/04

Datum:
14.04.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 264
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
264 C 357/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0414.264C357.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil istl vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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