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Amtsgericht Köln, 261 C 536/04

Datum:
11.05.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 261
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
261 C 536/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0511.261C536.04.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin

655,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2004 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56% und die Beklagten

als Gesamtschuldner zu 44%.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

 
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