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Amtsgericht Köln, 261 C 378/04

Datum:
28.01.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 261
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
261 C 378/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0128.261C378.04.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.373,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2004 zu zahlen.

2.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75%.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann seinerseits die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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