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Amtsgericht Köln, 220 C 257/04

Datum:
18.05.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 220
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
220 C 257/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0518.220C257.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

 
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