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Amtsgericht Köln, 214 C 391/05

Datum:
05.12.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 214
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
214 C 391/05
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:1205.214C391.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninter-vention tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Voll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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