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Amtsgericht Köln, 139 C 344/04

Datum:
14.02.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 139
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
139 C 344/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0214.139C344.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus die-sem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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